Spendenbescheinigung

Informationen des Finanzamtes zum Spendennachweis für deutsche Spender

Beim vereinfachten Nachweis (Spenden bis zu einer Höhe von 300€) können Spenden ohne Spendenbescheinigung beim Finanzamt eingereicht werden. Es reicht ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung...

Wie kann ich Spenden von der Steuer absetzen?

Finanzämter verlangen für Spenden (ab 300€) an inländische Empfänger eine Spendenbescheinigung. Im Fachjargon wird diese auch als Zuwendungsbestätigung bezeichnet. Wichtig ist dabei, dass der Nachweis einem festgelegten vorgeschriebenen Muster entspricht.

Die Zuwendungsbestätigung erfüllt zwei Funktionen. Zum einen ist sie ein Nachweis für geleistete Spenden und zum anderen ist sie die Voraussetzung für den steuerlichen Abzug der Spende. Ohne entsprechenden Beleg können Spenden nur in Höhe bis 300€ von der Steuer abgesetzt werden.

Was ist überhaupt eine Spende?

Grundsätzlich können Geldspenden oder Sachspenden in der Steuererklärung angegeben werden. Spenden bis zu einer Höhe von 300€ können ohne Spendenbescheinigung beim Finanzamt eingereicht werden.

Spenden können steuerlich abgesetzt werden, wenn:

  • gemeinnützige Organisationen profitieren
  • steuerbegünstigte Zwecke unterstützt werden
  • sie freiwillig sind und keine Gegenleistung erbracht wird
  • Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden kann

Für alle Spenden muss man zusammen mit der Steuererklärung die Spendenquittung einreichen.

Beim vereinfachten Nachweis (unter 300€) reicht ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung.
Das KHCP versendet daher nur Spendenbescheinigungen über 300€ - üblicherweise immer im Januar/Februar des folgenden Jahres.
Bitte bedenkt, dass jede geforderte Quittung unter 300€ oder jenseits des Versendungszeitraumes ausserhalb der Software- bzw. Bearbeitungsroutine ausgestellt werden müsste und vom Steuerbüro nach Zeitaufwand dem KHCP extra in Rechnung gestellt würde.
Jeder neue Spender sollte uns bitte per Email seine vollständige Anschrift, Spendendatum und den Betrag zumailen !



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Von der Nachweispflicht ausgenommen

Natürlich bestätigen Ausnahmen immer die Regel. So gibt es 4 Fälle, bei denen keine Zuwendungsbestätigung von Nöten ist.

Die Vereinfachungsregelung gilt:

  • in Katastrophenfällen
  • für Spenden bis 300€ für gemeinnützige Organisationen
  • für Spenden bis 300€ für staatliche Behörden
  • für Spenden bis 300€ für politische Parteien

Einzig ein Zahlungsbeleg reicht als Nachweis aus. Auf diesem muss der Name, die Kontonummer des Empfängers und des Auftraggebers sowie der Tag der Buchung enthalten sein. Bei Online-Spenden ist zudem eine Buchungsbestätigung des Drittanbieters (Paypal etc.) notwendig.

Alle Informationen zum Spenden selbst

 

 

 

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